allgemeine geschäftsbedingungen
bei unklarheiten oder fragen wenden sie sich bitte an die autofahrschule drive cool. wir geben ihnen sehr gerne auskunft.
1. gewährleistung
der ausbildende fahrlehrer oder die ausbildende fahrlehrerin ist staatlich geprüft oder eidgenössisch diplomiert und im besitz des fahrlehrerausweises zur erteilung von gewerbsmässigem fahrunterricht.
die autofahrschule ist bestrebt, jeden fahrschüler und jede fahrschülerin unter nachstehenden geschäftsbedingungen gründlich und effizient auszubilden, damit der neulenker oder die neulenkerin nach bestandener führerprüfung sicher unterwegs ist.
2. inkrafttreten der geschäftsbedingungen
die allgemeinen geschäftsbedingungen treten bei der anmeldung in kraft und enden automatisch nach der praktischen führerprüfung.
3. anmeldungen
fahrschultermine können telefonisch gebucht werden. während des praktischen fahrunterrichts werden keine anrufe entgegengenommen. der/die fahrlehrer/in ist bestrebt, raschmöglichst zurückzurufen. anmeldungen können auch per e-mail, sms oder whatsapp erfolgen. alle vereinbarten termine sind verbindlich.
4. dauer und kosten
4.1.1 verkehrskundeunterricht
der verkehrskundeunterricht dauert vier doppelstunden (eine stunde entspricht 60 minuten, eine doppelstunde 120 minuten) und kostet bei barzahlung chf 170.00 (inkl. material und getränke). die bezahlung des kursgeldes berechtigt zur teilnahme am kurs. ein gültiger lernfahrausweis ist während des kursbesuchs mitzuführen.
4.1.2 fahrstunde
eine fahrstunde dauert 60 minuten und kostet bei barzahlung chf 80.00. in dieser zeit sind allfällige instruktionen, erläuterungen, demos und die schlussbesprechung inbegriffen. ein gültiger lernfahrausweis ist während jeder fahrstunde mitzuführen.
4.1.3 antritts- und administrationspauschale
fahrschüler/innen bezahlen eine einmalige antritts- und administrationspauschale. diese pauschale kostet bei barzahlung chf 80.00. die eingeschlossenen und nicht eingeschlossenen dienstleistungen sind unter ziffer 7 aufgeführt.
4.1.4 gratisfahrstunde
fahrschüler/innen erhalten für jeden vermittelten fahrschüler oder jede vermittelte fahrschülerin während der praktischen führerausbildung eine gratisfahrstunde. wenn vermittelte fahrschüler oder vermittelte fahrschülerinnen die praktische führerausbildung wiederholt abbrechen, liegt es im ermessen der autofahrschule, ob weitere gratisfahrstunden gutgeschrieben werden.
5. zahlungsbedingungen und zusatzkosten
5.1 fahrstunden, verkehrskundeunterricht und administrationspauschale
die fahrstunden, der verkehrskundeunterricht und die antritts- und administrationspauschale sind bar oder mit einer kredit-/debitkarte zu bezahlen. barzahlung ist am preisgünstigsten. werden obgenannte dienstleistungen mit einer kredit- oder debitkarte bezahlt, kostet aufgrund des zusätzlichen mehraufwandes in der buchhaltung eine fahrstunde chf 84.00, der verkehrskundeunterricht chf 178.50 und die antritts- und administrationspauschale chf 84.00.
5.2 benützung des fahrschulfahrzeuges für die praktische führerprüfung
den fahrschülern und fahrschülerinnen, die bis zum start der praktischen führerprüfung alle besuchten fahrstunden bezahlt haben, wird von der autofahrschule das fahrschulfahrzeug für die prüfungsfahrt kostenlos zur verfügung gestellt. bei ausstehenden beträgen wird dem/der fahrschüler/in zusätzlich chf 30.00 (barzahlung) oder chf 31.50 (kartenzahlung) für das benützen des fahrschulfahrzeuges während der praktischen führerprüfung verrechnet. zusätzlich behält sich die autofahrschule das recht vor, der praktischen führerprüfung begründet fernzubleiben.
5.3 erstellen von abrechnungen
die gebühr für das erstellen einer abrechnung und deren zustellung auf dem postweg beträgt chf 44.00.
6. zahlungsverzug, betreibungs- und gerichtskosten
bei zahlungsverzug wird höchstens kredit in der höhe von vier fahrstunden gewährt. weitere fahrstunden werden erst nach erhalt des ausstehenden betrages erteilt. im ermessen der autofahrschule können die zahlungsbedingungen angepasst oder verändert werden. allfällige betreibungs- und gerichtskosten gehen vollumfänglich zulasten des/der fahrschülers/in. alle zahlungsbedingungen sind auf der webseite ersichtlich und verbindlich.
7. antritts- und administrationspauschale
7.1.1 dienstleistungen
eine fahrstunde im gegenwert der administrationspauschale. diese fahrstunde dient der autofahrschule drive cool als standortbestimmung.
7.1.2 administrative dienstleistungen
sämtliche administrativen dienstleistungen vom beginn der praktischen führerausbildung bis zur abschliessenden termindisposition für die praktische führerprüfung. nicht in der antritts- und administrationspauschale inbegriffen sind sämtliche zusätzlichen mehraufwendungen, die aufgrund von kartenzahlungen anfallen. die erhöhten preise sind unter ziffer 5 aufgeführt.
7.2 versicherungsschutz
während des praktischen fahrunterrichts sowie der offiziellen praktischen führerprüfung sind fahrschüler/innen laut der abgegebenen versicherungsbestätigung durch die kollisionskasko- und unfallversicherung der autofahrschule drive cool versichert. die autofahrschule verzichtet gegenüber dem/der fahrschüler/in auf das geltendmachen des selbstbehaltes und von schadenersatzansprüchen für die durch die versicherung gedeckten schäden.
7.3 unterlagen, dokumentationen und arbeitsblätter
sämtliche abgegebenen unterlagen, dokumentationen und arbeitsblätter sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich den fahrschülern und fahrschülerinnen der autofahrschule drive cool vorbehalten.
8. grobfahrlässiges verhalten: alkohol- und drogenmissbrauch, medikamente und übermüdung
der/die fahrschüler/in verpflichtet sich, die gesetzlichen bestimmungen zum führen eines fahrzeuges einzuhalten. bei verdacht auf alkohol- oder drogenmissbrauch, medikamenteneinfluss oder übermüdung behält sich die autofahrschule das recht vor, die fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. die reservierte zeit wird vollumfänglich verrechnet.
bei grobfahrlässiger verursachung von verkehrsunfällen und kollisionen kann die versicherung bei den abgeschlossenen versicherungsleistungen auf ihr rückgriffs- und kürzungsrecht verzichten. ausnahme: der fahrzeugführer oder die fahrzeugführerin hat das versicherte ereignis in angetrunkenem oder fahrunfähigem zustand oder durch besonders krasse missachtung der zulässigen höchstgeschwindigkeit verursacht.
9. abmeldungen, verspätungen und absenzen
9.1 abmeldungen
vereinbarte fahrstunden müssen mindestens 24 stunden im voraus abgemeldet werden. bei nicht fristgerechter abmeldung liegt es im ermessen der autofahrschule, ob die reservierte zeit verrechnet wird.
9.2 verspätungen
bei verspätungen ist die autofahrschule umgehend telefonisch zu benachrichtigen. die verlorene zeit geht grundsätzlich zulasten des fahrschülers oder der fahrschülerin. wurde der fahrlehrer oder die fahrlehrerin über die verspätung nicht informiert, ist er/sie nach einer wartezeit von maximal 15 minuten nicht weiter verpflichtet zu warten. in diesem fall liegt es im ermessen der autofahrschule, ob die reservierte zeit verrechnet wird.
9.3 absenzen
bei nichterscheinen zum vereinbarten termin liegt es nach rücksprache mit dem/der fahrschüler/in im ermessen der autofahrschule, ob die reservierte zeit verrechnet wird.
10. ordnungsbussen
unter berücksichtigung des ausbildungsstandes gehen ordnungsbussen, die eindeutig auf das verschulden des fahrschülers oder der fahrschülerin zurückzuführen sind, zulasten des fahrschülers oder der fahrschülerin.
11. fahrschulfahrzeug
die fahrstunden für den praktischen fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten fahrschulfahrzeug erteilt. ausnahmsweise kann es nach rücksprache und im einverständnis mit dem fahrschüler oder der fahrschülerin zum einsatz eines anderen fahrschulfahrzeuges kommen (von einem handgeschalteten zu einem fahrzeug mit automatikgetriebe oder umgekehrt). die angebotene leistung und der fahrzeugwechsel mindern den preis für diese fahrstunde nicht.
12. ausschluss aus der autofahrschule
die autofahrschule behält sich das recht vor, kursteilnehmer/innen aus dem verkehrskundeunterricht oder von der fahrausbildung begründet auszuschliessen. das kursgeld für den verkehrskundeunterricht kann im ermessen der autofahrschule anteilsmässig zurückerstattet werden.
13. gerichtsstand
es gilt schweizer recht. gerichtsstand ist der firmensitz der autofahrschule drive cool.
14. änderungen dieser agb
die autofahrschule drive cool behält sich das recht vor, diese agb anzupassen oder zu ergänzen.
thun, januar 2021
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